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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsparteien
Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und der ABK-Büroservice,
Postfach 1231, 23662 Timmendorfer Strand, Inhaber Stefan Doerfel
(Auftragnehmer). Auch soweit sich eine Partei bei der Durchführung
dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner.
Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, entfaltet dieser Vertrag
keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.
2. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers
erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei
Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen, wenn der
Auftraggeber vor Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen
erklärt hat. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der
Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen
Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des
Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
3. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form sind
freibleibend. Zum Vertragsschluss bedarf es des Auftrags des
Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Der
Vertragsschluss erfolgt mit Zugang der Auftragsbestätigung. Die
Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von
ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem
sich das E-mail-account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche
Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.
4. Auftragsbestätigung
Soweit nicht im weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung
verbindlich für den Gegenstand und Umfang des Auftrags sowie die Vergütung.
Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des
Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im Umfang
von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche
Leistungsumfang als vereinbart.
5. Verwendung Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner
Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von
diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis
zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber. Insoweit haftet
der Auftragnehmer mit Ausnahme von vorsätzlichen und grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen seitens der beauftragten Dritten nur für deren
sorgfältige Auswahl und Überwachung.
6. Lieferung
Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgen alle
Lieferungen ausschließlich im Wege der elektronischen Datenfernübertragung.
Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der
Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung
sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen.
Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung. Im Falle der Lieferung in
anderem Wege als durch elektronische Datenfernübertragung trägt der
Auftraggeber die Kosten des Versands.
7. Lieferzeiten
Lieferzeiten sind nur bei verbindlicher Vereinbarung von
"Express-Service" bindend. In diesem Fall haftet der
Auftragnehmer für Vermögensschäden bis zur Höhe des vierfachen des
Auftragswerts, maximal jedoch 10.000,00 DM. In allen anderen Fällen bemüht
sich der Auftragnehmer um Einhaltung angegebener Lieferzeiten und wird
den Auftraggeber über eintretende erhebliche Verzögerungen schnellstmöglich
in Kenntnis setzen. Verzögerungen von weniger als 10 % sind nicht
erheblich. Bei eintretenden Verzögerungen ist der Auftraggeber nach
Setzen einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosen Verstreichen
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Schadenersatzanspruch ist außer
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8. Zahlungsart
Bei Auftragserteilung über das Internet kann die Zahlung nur per
Bankeinzug erfolgen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bei
Erteilung des Auftrags eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei
ausnahmsweiser Auftragserteilung auf anderem Wege ist die Rechnung 14
Tage nach Rechnungsstellung fällig. Auch in diesen Fällen behält sich
der Auftragnehmer vor, auf Vorauszahlung oder Zahlung per Bankeinzug bei
Auftragserteilung zu bestehen.
9. Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht gemäß § 3 Fernabsatzgesetz in
Verbindung mit § 361a BGB sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen
nach Zugang der Auftragsbestätigung, welche einen gesonderten Hinweis
auf dieses Widerrufsrecht enthält, durch Erklärung des Widerrufs von
dem Vertrag zu lösen. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen,
sobald der Auftraggeber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat, gewöhnlich
mit Zugang auf dem Server, auf dem sich sein E-Mail-Account befindet.
Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an. Der Widerruf ist
durch E-Mail oder durch einen anderen dauerhaften Datenträger zu erklären.
Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb der First.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung
der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Zustimmung des
Auftraggebers begonnen hat; spätestens jedoch drei Monate nach
Vertragsschluß.
10. Sofortige Ausführung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor
Ablauf der Widerrufsfrist nach Ziffer 12 zu beginnen. Der Auftraggeber
stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich
zu.
11. Stornierung
Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts nach
Ziffer 12 berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem
Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu
erstatten und die bereits angefertigten Teile der Übersetzung zu
bezahlen.
12. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel der Leistung sind vom Auftraggeber, soweit er
Kaufmann im Sinne des HGB ist, unverzüglich, bei Nichtkaufleuten
innerhalb von 14 Tagen, in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail zu rügen.
Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Unterbleibt
eine solche Fristsetzung, sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung nach Fristsetzung hat der
Auftraggeber das Recht auf wahlweise Wandlung oder Minderung.
13. Störungen, höhere Gewalt
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen,
die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen
Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
14. Haftungsbegrenzung
Mit Ausnahme der in Ziffer 6 Satz 3 und Ziffer 9 Satz 1 ff. genannten Fälle
und dem Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die
Haftung des Auftragnehmers in jedem Fall auf das doppelte des
Auftragswertes beschränkt.
15. Datenschutz
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 I des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der
Auftragnehmer personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für
Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet.
Der Auftragnehmer ist stets um die Einhaltung aller
datenschutzrechtlichen Bestimmungen bemüht. Er hat Mitarbeiter und
Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf
das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und die nach § 9 BDSG
erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen,
um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der
Regelungen des § 28 BDSG offenzulegen soweit er sich bei der Durchführung
dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung
zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern
in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder der vorgenannten
Dritten notwendig ist.
16. Datensicherheit
Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl
beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem
unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren
oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch
nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der
Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibenden Risiko
ausdrücklich hingewiesen.
17. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch
für dieses Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertages im übrigen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen
soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Partien für Streitigkeiten
aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand
Eutin.
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